„Gesundes-Herz-Gesetz“ vom Bundeskabinett verabschiedet

Am 28. August hat das Bundeskabinett den Entwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) verabschiedet, sodass es nun in den Bundestag eingebracht werden kann. Das GHG soll die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern und die Prävention stärken. Damit soll der hohen Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland entgegengewirkt werden. Man erwartet ebenfalls einen positiven Effekt auf die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedrige Lebenserwartung in Deutschland.

Die wichtigsten Inhalte des GHG-Entwurfs im Einzelnen können auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden, ebenso der Gesetzestext im Wortlaut.

Die D•A•CH-Gesellschaft Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen e. V. begrüßt das zentrale Ziel des GHG, die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in den Blick zu nehmen und zu stärken. „Insbesondere die Früherkennung von erhöhten Cholesterinwerten und somit Fettstoffwechselstörungen bei Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen sind wichtig, um z. B. die Familiäre Hypercholesterinämie rechtzeitig entdecken und behandeln zu können.“ betont Prof. Ulrich Laufs, Kardiologe und Vorstandsmitglied der D•A•CH-Gesellschaft.

Nach oben